Design
CE-Konformität Härteprüfung
Härteprüfmaschinen unterliegen mehreren EU-Richtlinien und müssen demnach diese einhalten und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.
Das heißt, es wird überprüft, welchen Richtlinien das Produkt unterliegt und ob das Produkt die in den jeweiligen Richtlinien vorgegebenen Sicherheitsziele erreicht.
Dies wird durch eine Konformitätsbewertung (Risikoanalyse) vorgenommen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Anschließend wird die Maschine unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikoanalyse konstruiert und gebaut.
Allgemein:
- Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung eines Produktes mit der (den) EU-Richtlinie(n).
- Das CE-Kennzeichen ist nur ein Verwaltungszeichen und zeigt die Einhaltung der Bestimmungen einer oder mehrerer EU-Richtlinien an. Es ist kein Herkunftszeichen, kein Qualitätszeichen, kein Gütezeichen und kein Normkennzeichen.
- Ein CE-Kennzeichen darf nur auf den Produkten angebracht werden, wo es die Richtlinie(n) erfordert/-n. Produkte, die keiner EU-Richtlinie unterliegen oder die solchen Richtlinien unterliegen, in denen die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben wird, dürfen nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.
- Die CE-Kennzeichnung ist auch auf erneuerte Maschinen (Umbauten) anzubringen und mit einer Konformitätserklärung zu versehen.